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Bohrungen: Funktionen und Bedingungen
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Für die Erstellung eines Bohrbrunnens ist vorab eine Bohrgenehmigung über das zuständige Amt einzuholen. Die notwendigen Behördengänge können gern von uns übernommen werden.
Für den Betrieb eines Brunnens muss ein Grundwasserleiter mit ausreichender Mächtigkeit vorhanden sein.
Die Möglichkeit, das Grundstück mit schwerem Gerät befahren zu können, ist auch wichtig.
Bei der Brunnenbohrung handelt es sich um eine ernst zu nehmende Baumaßnahme, die immer auch mit gewissen Flurschäden verbunden ist.
Abmessungen unseres Bohrgerätes:
Mind. Durchfahrtsbreite: 2 m
Mind. Durchfahrtshöhe: 2,50 m
Länge des Gerätes: 5 m
Gewicht des Gerätes: 6,5 Tonnen
Ablauf der Wärmequellenerschließung für die Grundwasserwärmepumpe:
- Telefonisches Vorgespräch
- Unverbindliches Angebot
- Begehung der Baustelle
- Auftragsvergabe
- Genehmigung durch zuständige Ämter einholen (Bohranzeige)
- Durchführung der Bohrarbeiten
- Durchführung der Anbindungsarbeiten (horizontale Leitungsverlegung und Anbindung der Brunnen an das Gebäude, Ausführung der Arbeiten durch Erdbewegungsfirma)
- Beauftragung des Gutachtens zur thermischen Nutzung
- Einbau der Unterwasserpumpe
Die Hauptgefahr besteht immer darin, einen Grundwasserleiter mit nicht ausreichender Mächtigkeit zu erschließen, der die zum Betrieb der Wärmepumpe mindestens benötigte Wassermenge nicht zur Verfügung stellt.
Vor Beginn der Bohrarbeiten ist der geplante Bohrpunkt bauseits auf Leitungsfreiheit zu prüfen.
Grundsätzlich gilt „Baugrund ist Bauherrenrisiko“.
Der Erdaushub bleibt grundsätzlich im Besitz des Auftragsgebers, kann aber in der Regel im Zuge der Anbindungsarbeiten durch die Erdbewegungsfirma mit entfernt werden.
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