Effiziente Brunnenbohrungen und Wärmepumpenbohrungen in Oberottmarshausen

Effiziente Brunnenbohrungen und Wärmepumpenbohrungen in Oberottmarshausen

Sie haben Fragen zu unseren Arbeiten oder möchten einen Termin vereinbaren? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Bohrungen: Funktionen und Bedingungen

  • Brauche ich eine Genehmigung für meinen Brunnen?

    Für die Erstellung eines Bohrbrunnens ist vorab eine Bohrgenehmigung über das zuständige Amt einzuholen. Die notwendigen Behördengänge können gern von uns übernommen werden.

  • Welche Voraussetzungen brauchen wir für die Bohrungen?

    Für den Betrieb eines Brunnens muss ein Grundwasserleiter mit ausreichender Mächtigkeit vorhanden sein.


    Die Möglichkeit, das Grundstück mit schwerem Gerät befahren zu können, ist auch wichtig.


    Bei der Brunnenbohrung handelt es sich um eine ernst zu nehmende Baumaßnahme, die immer auch mit gewissen Flurschäden verbunden ist.



    Abmessungen unseres Bohrgerätes:


    Mind. Durchfahrtsbreite: 2 m


    Mind. Durchfahrtshöhe: 2,50 m


    Länge des Gerätes: 5 m


    Gewicht des Gerätes: 6,5 Tonnen




    Ablauf der Wärmequellenerschließung für die Grundwasserwärmepumpe:


    - Telefonisches Vorgespräch


    - Unverbindliches Angebot


    - Begehung der Baustelle


    - Auftragsvergabe


    - Genehmigung durch zuständige Ämter einholen (Bohranzeige)


    - Durchführung der Bohrarbeiten


    - Durchführung der Anbindungsarbeiten (horizontale Leitungsverlegung und Anbindung der Brunnen an das Gebäude, Ausführung der Arbeiten durch Erdbewegungsfirma)


    - Beauftragung des Gutachtens zur thermischen Nutzung


    - Einbau der Unterwasserpumpe

  • Wer trägt das Risiko bei der Bohrung und was kann schiefgehen?

    Die Hauptgefahr besteht immer darin, einen Grundwasserleiter mit nicht ausreichender Mächtigkeit zu erschließen, der die zum Betrieb der Wärmepumpe mindestens benötigte Wassermenge nicht zur Verfügung stellt.


    Vor Beginn der Bohrarbeiten ist der geplante Bohrpunkt bauseits auf Leitungsfreiheit zu prüfen.


    Grundsätzlich gilt „Baugrund ist Bauherrenrisiko“.



  • Was passiert mit dem bei der Bohrung entstandenen Aushub?

    Der Erdaushub bleibt grundsätzlich im Besitz des Auftragsgebers, kann aber in der Regel im Zuge der Anbindungsarbeiten durch die Erdbewegungsfirma mit entfernt werden.

Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Auftrag über das Anfrageformular!

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Römerstr. 5

86507 Oberottmarshausen